Merz Schule

ab dem 1. September 2022
Krippe einmalig
Aufnahmegebühr € 260,-
Krippe monatlich
Betreuung bis zu 10h/Tag, sämtliche Mahlzeiten inklusive € 970,-
Optionales Windelpaket € 32,-
Kindergarten einmalig
Aufnahmegebühr € 260,-
Kindergarten monatlich
Halbtags, einschließlich Frühstück € 375,-
Halbtags, einschließlich Frühstück und Mittagessen € 505,-
Ganztags, einschließlich Frühstück, Mittagessen und Teepause € 695,-
Grundschule Klasse 1 bis 4 monatlich
Schulgebühren € 170,-
Freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen Merz-Pädagogik € 205,-
Hort/Flexible Nachmittagsbetreuung (einschließlich Mittagessen, Teepause und Betreuung bis 17.45 Uhr) € 285,-
Gymnasium Klasse 5 und 6 monatlich
Schulgebühren € 101,-
Freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen Merz-Pädagogik € 324,-
Flexible Nachmittagsbetreuung (einschließlich Mittagessen, Teepause und Betreuung bis 17.45 Uhr) € 265,-
Gymnasium Klasse 7 bis 12 monatlich
Schulgebühren € 101,-
Freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen Merz-Pädagogik € 324,-
Internat (Klassen 5 bis 12) monatlich
Einschließlich Schulgebühren, Sonder- und Profilleistungen Merz-Pädagogik, Unterkunft und Verpflegung € 2100,-
Mittagessen für Kinder und Jugendliche (ohne flexible Nachmittagsbetreuung)
Monatspauschale € 83,-
Tagesessen € 5,50
Systemische und sozialpädagogische Beratung Gebühren á 30 Min. Beratungszeit
Einzelberatung € 45,-
Paar-/Elternberatung € 55,-
Familienberatung € 75,-
Die angegebenen Preise werden monatlich zum 1. eines jeden Monats fällig. Alle Beiträge und Gebühren werden auf der Grundlage eines vollen Schuljahres erhoben. Als Schuljahr gilt die Zeit vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Die Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Lastschrifteinzug. Im Gymnasium berechnen sich die monatlichen Schulgebühren ausgehend von 170,00 € Schulgeld abzüglich 69,00 € Ausgleichsanspruch nach §17 Abs. 2 Privatschulgesetz. Eine Schulgeldermäßigung für Geschwister wird gewährt. Ein Stipendium kann nach Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern gewährt werden.