| ab dem 1. August 2025 |
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| Krippe | einmalig |
|---|---|
| Anmeldegebühr | € 330,- |
| Krippe | monatlich |
|---|---|
| Betreuung für 9 Stunden, einschließlich Frühstück, Mittagessen und Teepause |
€ 1.160,- |
| Optionales Windelpaket | € 40,- |
| Kindergarten | einmalig |
|---|---|
| Anmeldegebühr | € 330,- |
| Kindergarten | monatlich |
|---|---|
| Betreuung für 6 Stunden, einschließlich Frühstück und Mittagessen |
€ 690,- |
| Betreuung für 9 Stunden, einschließlich Frühstück, Mittagessen und Teepause |
€ 830,- |
| Grundschule Klasse 1 bis 4 | monatlich |
|---|---|
| Schulgeld | € 200,- |
| Merz Pädagogik freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen |
€ 225,- |
| Hort Betreuung bis 17.45 Uhr einschließlich Mittagessen und Teepause |
€ 335,- |
| Ferienbetreuung, pro Tag Betreuung von 8.00 bis 17.30 Uhr einschließlich Mittagessen und Veranstaltungen |
€ 50,- |
| Gymnasium Klasse 5 bis 6 | monatlich |
|---|---|
| Schulgeld | € 124,- |
| Merz Pädagogik freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen |
€ 360,- |
| Flexible Nachmittagsbetreuung Betreuung bis 17.45 Uhr einschließlich Mittagessen und Teepause |
€ 310,- |
| Ferienbetreuung, pro Tag Betreuung von 8.00 bis 17.30 Uhr einschließlich Mittagessen und Veranstaltungen |
€ 50,- |
| Gymnasium Klasse 7 bis 12 | monatlich |
|---|---|
| Schulgeld | € 124,- |
| Merz Pädagogik freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen |
€ 360,- |
| Internat (Klassen 5 bis 12) | monatlich |
|---|---|
| Einschließlich Schulgeld, Merz Pädagogik, Unterkunft, Verpflegung und Skiausfahrt | € 2.550,- |
| Mittagessen für Kinder und Jugendliche ohne Hort oder flexible Nachmittagsbetreuung |
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|---|---|
| Monatspauschale | € 74,- |
| Tagesessen | € 6,10 |
| Systemische und sozialpädagogische Beratung ab Klasse 1 |
freiwillig wählbare Sonderleistung Gebühren á 30 Min. |
|---|---|
| Einzelberatung | € 55,- |
| Paar-/Elternberatung | € 66,- |
| Familienberatung | € 88,- |
| Die angegebenen Preise sind jeweils zum 1. eines Monats fällig. Alle Beiträge und Gebühren basieren auf einem vollen Schuljahr, das vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres dauert. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Im Gymnasium beträgt das monatliche Schulgeld 200,00 €, abzüglich eines Ausgleichsanspruchs in Höhe von 76,00 € gemäß §17 Abs. 2 Privatschulgesetz. Stipendien und Ermäßigungen - Sozialstipendien können nach individueller Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern bzw. Sorgeberechtigten gewährt werden. Ein Anspruch besteht, wenn die jährlichen Gesamtkosten für Schulgeld sowie Sonder- und Profilleistungen mehr als 7 % des gemeinsamen Jahresbruttoeinkommens aller im Haushalt des Kindes lebenden und/oder sorgeberechtigten Personen betragen. Maßgeblich sind dabei die Einkünfte gemäß § 2 und § 22 Einkommensteuergesetz (EStG). - Geschwisterermäßigungen werden gewährt und bleiben bis zum jeweiligen Schulabschluss in gleicher Höhe bestehen. - Sportstipendien können ab Landeskaderniveau für besondere sportliche Leistungen vergeben werden. - Teil- und Vollstipendien können generell bei herausragenden schulischen Leistungen oder besonderem Sozialverhalten individuell vergeben werden. Hinweise auf steuerliche Vorteile - Kinderbetreuungskosten: 66 % der Kosten können bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 € pro Jahr und Kind (bis zum 14. Lebensjahr) als Werbungskosten abgesetzt werden. - Schulgebühren: 30 % der gezahlten Schulgebühren (Schulgeld zzgl. Merz Pädagogik) können bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 € pro Jahr und Kind als Werbungskosten abgesetzt werden. |