Merz Schule

ab dem 1. Februar 2025
Krippe einmalig
Anmeldegebühr € 300,-
Krippe monatlich
Betreuung für 9 Stunden,
einschließlich Frühstück, Mittagessen und Teepause
€ 1.117,-
Optionales Windelpaket € 37,-
Kindergarten einmalig
Anmeldegebühr € 300,-
Kindergarten monatlich
Betreuung für 6 Stunden,
einschließlich Frühstück und Mittagessen
€ 665,-
Betreuung für 9 Stunden,
einschließlich Frühstück, Mittagessen und Teepause
€ 800,-
Grundschule Klasse 1 bis 4 monatlich
Schulgeld € 196,-
Merz Pädagogik
freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen
€ 225,-
Hort
Betreuung bis 17.45 Uhr
einschließlich Mittagessen und Teepause
€ 325,-
Ferienbetreuung, pro Tag
Betreuung von 8.00 bis 17.30 Uhr
einschließlich Mittagessen und Veranstaltungen
€ 48,-
Gymnasium Klasse 5 bis 6 monatlich
Schulgeld € 124,-
Merz Pädagogik
freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen
€ 354,-
Flexible Nachmittagsbetreuung
Betreuung bis 17.45 Uhr
einschließlich Mittagessen und Teepause
€ 304,-
Ferienbetreuung, pro Tag
Betreuung von 8.00 bis 17.30 Uhr
einschließlich Mittagessen und Veranstaltungen
€ 48,-
Gymnasium Klasse 7 bis 12 monatlich
Schulgeld € 124,-
Merz Pädagogik
freiwillig wählbare Sonder- und Profilleistungen
€ 354,-
Internat (Klassen 5 bis 12) monatlich
Einschließlich Schulgeld, Merz Pädagogik, Unterkunft und Verpflegung € 2.400,-
Mittagessen
für Kinder und Jugendliche
ohne Hort oder flexible Nachmittagsbetreuung
Monatspauschale € 83,-
Tagesessen € 5,90
Systemische und sozialpädagogische Beratung ab Klasse 1 Gebühren á 30 Min. Beratungszeit
Einzelberatung € 52,-
Paar-/Elternberatung € 62,-
Familienberatung € 83,-
Die angegebenen Preise werden monatlich zum 1. eines jeden Monats fällig. Alle Beiträge und Gebühren werden auf der Grundlage eines vollen Schuljahres erhoben. Als Schuljahr gilt die Zeit vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Die Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Lastschrifteinzug.

Im Gymnasium berechnet sich das monatliche Schulgeld ausgehend von 196,00 € Schulgeld abzüglich 72,00 € Ausgleichsanspruch nach §17 Abs. 2 Privatschulgesetz.

Eine Schulgebührenermäßigung für Geschwister wird gewährt. Ein Sozialstipendium kann nach Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern gewährt werden.

Als steuerlicher Vorteil können 66 % aller Kinderbetreuungskosten (bis zu maximal 4.000 € pro Jahr und Kind bis zum 14. Lebensjahr) sowie 30 % aller Schulgebühren (bis maximal 5.000 € pro Jahr und Kind) als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.